Photovoltaik auf Freiflächen – das sagt die Finanz
Bisher war fraglich, ob das Entgelt, das der jeweilige Landwirt für die Nutzungsüberlassung der landwirtschaftlichen Fläche an das Energieunternehmen zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlage erhält, unter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fällt.